Alle Patient:innen werden vor einer operativen Behandlung über die individuellen Kosten und die Refundierungsmöglichkeiten bei entsprechenden Versicherungsträgern aufgeklärt.
Ihre private Zusatzversicherung deckt üblicherweise den Aufenthalt in unserer Privatklinik im Zweibett-Zimmer. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit Ihrer privaten Zusatzversicherung verrechnet. Bei einem bestehenden Zweibettzimmervertrag ist eine Aufzahlung für Einbettzimmer selbstverständlich möglich.
Da die Versicherungsdeckung und ein eventueller Selbstbehalt nur aus Ihrer Polizze ersichtlich sind, bitten wir Sie, dies vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrem:Ihrer Versicherungsberater:in abzuklären.
Mit einigen Zusatzversicherungen besteht eine Direktverrechnungsvereinbarung. Besteht keine Direktverrechnungsvereinbarung mit Ihrer Versicherung, ist eine Anzahlung in der Höhe des Kostenvoranschlages zu hinterlegen. Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrem Aufenthalt, wir klären gerne die möglichen Verrechnungsvarianten ab.
Ihre Behandlung kann auch durch eine entsprechende Unfallversicherung gedeckt sein. Darauf weisen wir unsere Patient:innen immer besonders hin – verfügen doch die meisten über eine solche Versicherung. Unsere Mitarbeiter:innen informieren Sie gerne über den Ablauf der Verrechnung.
Selbstverständlich können Sie die Leistungen unserer Privatklinik als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Privatklinik Wörgl verfügt über Direktverrechnungsverträge mit fast allen österreichischen Sozialversicherungen. Deren Anteil wird bei den Hauskosten bereits berücksichtigt. Ein Einreichen der Rechnung ist daher nicht mehr notwendig.
Arzthonorare sind grundsätzlich mit den behandelnden Ärzt:innen zu besprechen. Ob eine (Teil)-Refundierung der Arzthonorare möglich ist, hängt von der jeweiligen Sozialversicherung ab.
Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen sehr gerne für Preisauskünfte bzw. Kostenvoranschläge zur Verfügung. Bei der Aufnahme in unserer Klinik ersuchen wir um eine Anzahlung in bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte.
Wir können Ihren Aufenthalt mit fast allen österreichischen, privaten Krankenzusatzversicherungen sowie mit fast allen österreichischen Sozialversicherungen und mehreren internationalen Krankenversicherungen direkt abrechnen. Direktverrechnung bedeutet, dass die Rechnung mit den aus dem Aufenthalt entstandenen Kosten direkt von der Privatklinik Wörgl an die betreffende Versicherung geschickt wird.
Mit einer der folgenden privaten Krankenversicherungen können die Kosten Ihres Aufenthalts direkt verrechnet werden.